Beitragsordnung
Beitragsordnung des
Wild Dancing Boots e. V.
1. Die Beitragsordnung gemäß §12 der Satzung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen.
2. Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt mit Beschluss in Kraft.
3. Zur Finanzierung der Aufgaben und Verpflichtungen des Vereins werden auf der Grundlage
des § 12 der Satzung folgende Jahreseiträge erhoben.
3.1. Mitgliedsbeitrag je Mitglied / Jahr: 60,- €
3.2. Schüler und Auszubildende bis zum vollendeten 25. Lebensjahr: beitragsfrei
Die Mitgliedsbeiträge werden halbjährlich fällig.
4. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Beitrag zum 01. des jeweiligen Halbjahresbeginn eines Kalenderjahres zu überweisen. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Beitrages zum 06. des jeweiligen Halbjahresbeginn auf dem Vereinskonto an. Zehn Tage nach Verzug der Entrichtung des Beitrages, wird das jeweilige Mitglied schriftlich gemahnt. Dies kann auch an die jeweilige vom Mitglied bekanntgegebene E-Mail-Adresse erfolgen. Nach Ablauf der Frist der ersten Mahnung, erfolgt schriftlich die zweite Mahnung mit einer Mahngebühr in Höhe von 02,50€.
Beitragskonto:
Bank: Mittelbrandenburgische Sparkasse
IBAN: DE61 1605 0000 1000 5169 18
Verwendungszweck: Mitgliedsbeitrag
5. Der Kassenwart hat in der Jahreshauptversammlung über Einnahmen, Ausgaben und dem vorhanden Budget Rechenschaft abzulegen. Die Prüfung der Finanzbewegungen obliegt den Kassenrevisoren gemäß § 11 der Satzung.
Die Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung vom 13.06.2022 in Lübben beschlossen und tritt mit Ablauf des Tages der Mitgliederversammlung in Kraft